Du gibst Tieren aus der Massentierhaltung ein Zuhause.

Wir geben dir Rückenwind.

Lebenshöfe geben Tieren aus der Massentierhaltung eine Chance und bieten ihnen ein dauerhaftes, sicheres Zuhause, frei von Ausbeutung und Nutzung. Das Förderprogramm der ANINOVA-Stiftung unterstützt vegan ausgerichtete Lebenshöfe gezielt bei laufenden Kosten, Notlagen, Infrastrukturprojekten, dem Aufbau junger Höfe, tiermedizinischer Versorgung und Öffentlichkeitsarbeit.

Da das Förderbudget begrenzt ist, erfolgt die Vergabe der Mittel im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens. Nicht alle eingereichten Anträge können berücksichtigt werden; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Förderfähig sind ausschließlich Lebenshöfe, die den Tierschutz im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 14 Abgabenordnung verwirklichen und den Tierschutz als zentralen Bestandteil ihrer Satzung verankert haben. Zudem werden nur Projekte unterstützt, die in der Zukunft liegen – förderfähige Kosten dürfen daher erst ab dem Tag der Bewilligung entstehen.

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... und so geht's:

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Wer kann sich bewerben? 

Vegan ausgerichtete Lebenshöfe in Deutschland, die überwiegend gerettete Nutztiere dauerhaft aufnehmen, konsequent vegan handeln / kommunizieren, keine Nachzucht betreiben und keine kommerzielle Tiernutzung vornehmen.

Die ANINOVA-Stiftung fördert vegane Lebenshöfe, die den Tierschutz im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO verwirklichen, in ihrer Satzung verankert haben und aktiv stärken. Sechs Fonds decken unterschiedliche Bedarfe eines Lebenshofes: laufende Kosten, Notfälle, Aufbau junger Höfe, Infrastruktur, Tiergesundheit, Kommunikation. Zweckbindung und Transparenz sind verbindlich; eine Doppel- oder Überfinanzierung ist ausgeschlossen. Gefördert werden ausschließlich Projekte und Ausgaben, die in der Zukunft liegen. Unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen. Rückfragen der ANINOVA-Stiftung sind möglich, ein Anspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.

Selbstcheck → Fondsauswahl → Online-Antrag inkl. Uploads → formale und inhaltliche Prüfung → ggf. Hofbesuch → Entscheidung → bei Zusage: Kodex unterschreiben & Projekt umsetzen → Nachweise Mittelverwendung / Projektbericht / Feedback

Pflicht: Freistellungsbescheid (≤5 Jahre), Finanzbericht (≤3 Jahre), Budgetübersicht, Satzung, ausgefüllter Antrag und Kriterienkatalog, Projektbezogen: Fotos, mindestens zwei Angebote, ggf. Skizzen / Kostenaufstellung / Projektpläne / Bauantrag / tierärztliche Einschätzung. Optional: Bewerbungsvideo (≤3 Min.).

  • Basisfonds / Kommunikationsfonds / Tiergesundheitsfonds: 01.02.–01.05. & 01.07.–01.10.
  • Aufbaufonds / Infrastrukturfonds: 01.02.–01.05.
  • Feuerwehrfonds: jederzeit.

Auf Basis von Informationen zum Tierbestand und Herkunft, zur Haltung und Pflege, zur Projektlogik, zu Kapazitäten, Öffentlichkeitsarbeit, Ethik sowie Transparenz, Netzwerkarbeit, Nachhaltigkeit und gegebenen Nachweisen werden die Bewerbungen bewertet. Unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen. Rückfragen durch die ANINOVA-Stiftung sind möglich, ein Anspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.

Ein Lebenshof im Sinne der ANINOVA-Stiftung ist eine dauerhaft bestehende, strukturell gefestigte Einrichtung mit einer konsequent veganen Grundhaltung. Aufgenommen werden dort überwiegend sogenannte Nutztiere, die vor Schlachtung oder Ausbeutung gerettet wurden. Diese Tiere erhalten ein lebenslanges, sicheres und gewaltfreies Zuhause.

Ein Lebenshof verwirklicht den Tierschutz im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO, hat diesen in seiner Satzung verankert, verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Tiere und ist als gemeinnützige Organisation anerkannt. Im Unterschied zu Einrichtungen, die primär auf die Vermittlung von Tieren ausgerichtet sind, zeichnet sich ein Lebenshof dadurch aus, dass die aufgenommenen Tiere dauerhaft auf dem Hof verbleiben und dort ein stabiles, fürsorgliches Lebensumfeld finden.

Die Lebensweise auf dem Hof ist frei von Zucht, Nutzung, Gewalt oder Verwertung. Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Kooperationspartnerschaften erfolgen auf der Grundlage eines veganen, tierschutzethischen Werteverständnisses.

Ziel eines Lebenshofes ist es, jedem aufgenommenen Tier einen geschützten Raum zu bieten, in dem es in Würde, Sicherheit und seiner Art entsprechend leben kann. Der Hof stellt sicher, dass die individuellen Bedürfnisse der Tiere – körperlich, psychisch, sozial und gesundheitlich – erkannt, respektiert und bestmöglich erfüllt werden.

Die vegane Haltung lehnt alle Formen der Nutzung von Tieren ab – ob für Nahrung, Kleidung, Unterhaltung, Arbeit oder Forschung. Sie basiert auf Respekt und dem Schutz aller Lebewesen vor Ausbeutung und Leid.

Nach einer positiven Förderentscheidung erhalten die ausgewählten Lebenshöfe den Kodex der ANINOVA-Stiftung zur Unterschrift. Der Kodex fasst die im Bewerbungsverfahren abgefragten Grundprinzipien (z. B. tierleidfreie, vegane sowie tierschutzorientierte Haltung) zusammen, welche von der antragstellenden Person mit einer Unterschrift bestätigt werden.

Rein technisch ist es möglich, mehrere Anträge gleichzeitig zu stellen. Dies erhöht jedoch nicht die Chancen auf eine Förderung. Unsere Förderung ist darauf ausgerichtet, Projekte gezielt  zu begleiten; parallele Anträge entsprechen daher nicht dem vorgesehenen Vorgehen.
 
Nach erfolgreichem Abschluss eines geförderten Projekts kann jedoch ein Folgeantrag für ein weiteres Vorhaben gestellt werden