LOS Geht's ...

Finde mit 5 Fragen heraus, ob Dein Lebenshof grundsätzlich förderfähig ist.

Keine förderung möglich

ERLÄUTERUNG: 5 x NEIN

Frage 1 - Befindet sich der Sitz der gemeinnützigen Organisation in Deutschland und überschreitet das Jahresbudget nicht 250.000 Euro?
Antwort: NEIN

Die gemeinnützige Organisation muss ihren Sitz in Deutschland haben. Nur so kann die ANINOVA-Stiftung eine rechtssichere, steuerlich nachvollziehbare und organisatorisch umsetzbare Förderung gewährleisten.

Frage 2 - Nimmt der Lebenshof - entsprechend unserer Definition – überwiegend Tiere aus der "Nutztierhaltung" auf, die gerettet wurden und dauerhaft auf dem Hof leben?
Antwort: NEIN

Gefördert werden Lebenshöfe, die überwiegend Tiere aus der Nutztierhaltung / Massentierhaltung aufnehmen und dauerhaft in einem geschützten, gewaltfreien Umfeld halten. Wirtschaftliche Interessen, Zucht oder Tiernutzung erfolgen nicht.

Frage 3 - Verfolgt der Lebenshof eine konsequent vegane Grundhaltung?
Antwort: NEIN

Eine konsequent vegane Grundhaltung ist Voraussetzung. Auf dem Hof findet keine Form der Tiernutzung oder Verwertung statt, weder direkt noch indirekt. Die vegane Ausrichtung ist zentrales Förderkriterium.

Frage 4 - Findet auf dem Lebenshof keine Nachzucht von Tieren statt – auch nicht zu Zwecken der sogenannten „Arterhaltung“?
Antwort: NEIN

Von der ANINOVA-Stiftung geförderte Lebenshöfe verzichten auf die Fortpflanzung von Tieren, auch zu Zwecken der „Arterhaltung“. Das individuelle Wohl der geretteten Tiere steht im Vordergrund.

Frage 5 - Liegt für den Lebenshof eine aktuelle anerkannte Gemeinnützigkeit nach § 60a Abgabenordnung vor und ist der Tierschutz gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 14 Abgabenordnung in der Satzung verankert?
Antwort: NEIN

Eine anerkannte Gemeinnützigkeit nach § 60a Abgabenordnung oder ein nachvollziehbarer, zweckgebundener Einsatz der Mittel im Tierschutz ist erforderlich. Ohne entsprechende Nachweise ist eine Förderung nicht möglich.

Finde mit 5 Fragen heraus, ob Dein Lebenshof grundsätzlich förderfähig ist.

Glückwunsch!

Eine Förderung ist grundsätzlich möglich.

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