Super, fast geschafft!

Jeder Fonds hat eigene Förderschwerpunkte.

Wähle den, der am besten zu Deinem Projekt passt und dem Lebenshof Rückenwind gibt. Bevor du deine Bewerbung startest, ließ unser FAQ. Gefördert werden nur Lebenshöfe, die den Tierschutz im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 14 Abgabenordnung verwirklichen und Projekte, die in der Zukunft liegen; die Kosten dürfen erst ab dem Bewilligungstag entstehen. Da das Förderbudget begrenzt ist, können nicht alle Anträge bewilligt werden. Unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen. Alle Angaben erfolgen freiwillig. Rückfragen durch die ANINOVA-Stiftung sind möglich, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Basisfonds

Für laufende Kosten 

Feuerwehrfonds

Für akute Notfälle

Aufbaufonds

Für neue Höfe unter 2 Jahren 

Infrastrukturfonds 

Für bauliche Maßnahmen

Kommunikationsfonds

Für Öffentlichkeitsarbeit

Tiergesundheitsfonds

Für medizinische Versorgung

Wer kann sich bewerben? 

Vegan ausgerichtete Lebenshöfe in Deutschland, die überwiegend gerettete Nutztiere dauerhaft aufnehmen, konsequent vegan handeln / kommunizieren, keine Nachzucht betreiben und keine kommerzielle Tiernutzung vornehmen.

Die ANINOVA-Stiftung fördert vegane Lebenshöfe, die den Tierschutz im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO verwirklichen, in ihrer Satzung verankert haben und aktiv stärken. Sechs Fonds decken unterschiedliche Bedarfe eines Lebenshofes: laufende Kosten, Notfälle, Aufbau junger Höfe, Infrastruktur, Tiergesundheit, Kommunikation.
Gefördert wird jeweils nur ein Projekt pro Lebenshof gleichzeitig (z. B. entweder ein Stall, eine Website oder ein anderes einzelnes Projekt). Zweckbindung und Transparenz sind verbindlich; eine Doppel- oder Überfinanzierung ist ausgeschlossen. Gefördert werden ausschließlich Projekte und Ausgaben, die in der Zukunft liegen. Unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen. Rückfragen der ANINOVA-Stiftung sind möglich, ein Anspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.

Selbstcheck → Fondsauswahl → Online-Antrag inkl. Uploads → formale und inhaltliche Prüfung → ggf. Hofbesuch → Entscheidung → bei Zusage: Kodex unterschreiben & Projekt umsetzen → Nachweise Mittelverwendung / Projektbericht / Feedback

Pflicht: Freistellungsbescheid (≤5 Jahre), Finanzbericht (≤3 Jahre), Budgetübersicht, Satzung, ausgefüllter Antrag und Kriterienkatalog, Projektbezogen: Fotos, mindestens zwei Angebote, ggf. Skizzen / Kostenaufstellung / Projektpläne / Bauantrag / tierärztliche Einschätzung. Optional: Bewerbungsvideo (≤3 Min.).

  • Basisfonds / Kommunikationsfonds / Tiergesundheitsfonds: 01.02.–01.05. & 01.07.–01.10.
  • Aufbaufonds / Infrastrukturfonds: 01.02.–01.05.
  • Feuerwehrfonds: jederzeit.

Auf Basis von Informationen zum Tierbestand und Herkunft, zur Haltung und Pflege, zur Projektlogik, zu Kapazitäten, Öffentlichkeitsarbeit, Ethik sowie Transparenz, Netzwerkarbeit, Nachhaltigkeit und gegebenen Nachweisen werden die Bewerbungen bewertet. Unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen. Rückfragen durch die ANINOVA-Stiftung sind möglich, ein Anspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.

Ein Lebenshof im Sinne der ANINOVA-Stiftung ist eine dauerhaft bestehende, strukturell gefestigte Einrichtung mit einer konsequent veganen Grundhaltung. Aufgenommen werden dort überwiegend sogenannte Nutztiere, die vor Schlachtung oder Ausbeutung gerettet wurden. Diese Tiere erhalten ein lebenslanges, sicheres und gewaltfreies Zuhause.

Ein Lebenshof verwirklicht den Tierschutz im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO, hat diesen in seiner Satzung verankert, verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Tiere und ist als gemeinnützige Organisation anerkannt. Im Unterschied zu Einrichtungen, die primär auf die Vermittlung von Tieren ausgerichtet sind, zeichnet sich ein Lebenshof dadurch aus, dass die aufgenommenen Tiere dauerhaft auf dem Hof verbleiben und dort ein stabiles, fürsorgliches Lebensumfeld finden.

Die Lebensweise auf dem Hof ist frei von Zucht, Nutzung, Gewalt oder Verwertung. Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Kooperationspartnerschaften erfolgen auf der Grundlage eines veganen, tierschutzethischen Werteverständnisses.

Ziel eines Lebenshofes ist es, jedem aufgenommenen Tier einen geschützten Raum zu bieten, in dem es in Würde, Sicherheit und seiner Art entsprechend leben kann. Der Hof stellt sicher, dass die individuellen Bedürfnisse der Tiere – körperlich, psychisch, sozial und gesundheitlich – erkannt, respektiert und bestmöglich erfüllt werden.

Die vegane Haltung lehnt alle Formen der Nutzung von Tieren ab – ob für Nahrung, Kleidung, Unterhaltung, Arbeit oder Forschung. Sie basiert auf Respekt und dem Schutz aller Lebewesen vor Ausbeutung und Leid.

Nach einer positiven Förderentscheidung erhalten die ausgewählten Lebenshöfe den Kodex der ANINOVA-Stiftung zur Unterschrift. Der Kodex fasst die im Bewerbungsverfahren abgefragten Grundprinzipien (z. B. tierleidfreie, vegane sowie tierschutzorientierte Haltung) zusammen, welche von der antragstellenden Person mit einer Unterschrift bestätigt werden.

Rein technisch ist es möglich, mehrere Anträge gleichzeitig zu stellen. Dies erhöht jedoch nicht die Chancen auf eine Förderung. Unsere Förderung ist darauf ausgerichtet, Projekte gezielt  zu begleiten; parallele Anträge entsprechen daher nicht dem vorgesehenen Vorgehen.
 
Nach erfolgreichem Abschluss eines geförderten Projekts kann jedoch ein Folgeantrag für ein weiteres Vorhaben gestellt werden

Die Prüfung deines Antrags kann bis zu 12 Wochen dauern. Nach Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist sichten und bewerten wir alle fristgerecht eingegangenen Anträge sorgfältig. Auf dieser Grundlage wählen wir die Projekte aus, die im Hinblick auf Wirkung, Bedarf und Umsetzbarkeit am meisten überzeugen.
Für akute Fälle steht zusätzlich der Feuerwehrfonds zur Verfügung – entsprechende Anträge werden aufgrund ihrer Dringlichkeit deutlich schneller geprüft.

Du hast Fragen?

Schreib Ada – sie begleitet Dich gern durch den Prozess.

Basisfonds

Bewerbungszeitraum: 01.02. – 01.05. & 01.07. – 01.10.

Fördert regelmäßig anfallende Grundversorgungskosten für eine stabile Hofstruktur.

BEISPIELE:

Futter, Löhne, Energie, Wasser, etc.

EMPFOHLENER FÖRDERBETRAG:

5.000 bis 10.000 Euro

HINWEISE:

  • Keine Doppel-/Überfinanzierung
  • Umsetzung in 6 Monaten
  • Beleg der Kostenstelle erforderlich

Feuerwehrfonds

Bewerbungszeitraum: jederzeit (Express-Prüfung)

Beschreibung: Schnelle Hilfe bei ungeplanten Notfällen, die das Wohlergehen der Tiere akut bedrohen.

BEISPIELE:

Not-OPs, Sturmschäden, Brände, Versorgungsausfälle, etc.

EMPFOHLENER FÖRDERBETRAG:

1.000 bis 5.000 Euro

HINWEISE:

  • Nachweise nötig (z. B. Fotos, tierärztliche Bestätigung)
  • schnelle Bearbeitung

Aufbaufonds​

Bewerbungszeitraum: 01.02. – 01.05.

Unterstützung junger Höfe beim Aufbau grundlegender Infrastruktur.

BEISPIELE:

Stall-/Zaunbau, Gehege, Wasser-/Stromanschluss, etc.

EMPFOHLENER FÖRDERBETRAG:

5.000 bis 10.000 Euro

HINWEISE:

  • Projektplan & Angebot erforderlich
  • ggf. Bauantrag
  • Umsetzung ≤ 6 Monate

Infrastrukturfonds​

Bewerbungszeitraum: 01.02. – 01.05.

Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Tierhaltung und Sicherheit.

BEISPIELE:

Unterstände, Drainagen, Tränken, Zäune, etc.

EMPFOHLENER FÖRDERBETRAG:

bis 15.000 Euro

HINWEISE:

  • Projektplan & Angebote erforderlich
  • ggf. Bauantrag und 10 % Eigenanteil, davon max. die Hälfte (5 %) als Eigenleistung anrechenbar
  • Umsetzung ≤ 6 Monate, Infrastrukturmaßnahme muss auf Eigentum (nicht auf gepachtetem Land) des Lebenshofes / der Betreiber*innen stattfinden

Kommunikationsfonds

Bewerbungszeitraum: 01.02. – 01.05. & 01.07. – 01.10.

Maßnahmen zur Sichtbarkeit von Lebenshöfen.

BEISPIELE:

Website, Video, Social Media, Druckmaterialien, etc.

EMPFOHLENER FÖRDERBETRAG:

1.000 bis 5.000 Euro

HINWEISE:

  • Projektplan & Angebote erforderlich
  • Umsetzung ≤ 6 Monate

Tiergesundheitsfonds

Bewerbungszeitraum: 01.02. – 01.05. & 01.07. – 01.10.

Übernahme medizinisch notwendiger Behandlungs-/Diagnostikkosten.

BEISPIELE:

OPs, Langzeitmedikation, Diagnostik, Therapie, etc.

EMPFOHLENER FÖRDERBETRAG:

1.000 bis 5.000 Euro

HINWEISE:

  • Tierärztliche Einschätzung erforderlich
  • Umsetzung ≤ 6 Monate